Je nach Regelung der jeweiligen Behörde zeigen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde
- den Baubeginn
- die Wiederaufnahme der Bauarbeiten (nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten)
- den Abbruchbeginn
online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) an.
Online-Anzeige
Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein BundID-Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein.
- Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr BundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an.
- Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
- Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in) erfolgen.
Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto BundID beziehungsweise über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt.
Schriftliche Anzeige
Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
- Füllen Sie das Formularblatt aus, drucken Sie das Formular und unterschreiben Sie es.
- Reichen Sie den Vordruck bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.