Kindertagespflege, Erlaubnis beantragen
Für Sie zuständige Stellen
Wer als Tagesmutter oder Tagesvater (Kindertagespflegeperson) tätig werden möchte, benötigt eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen. Sie betreuen Kinder
- außerhalb der elterlichen Wohnung,
- in anderen Räumen,
- während eines Teils des Tages,
- mehr als 15 Stunden wöchentlich,
- gegen Entgelt und
- länger als drei Monate.
Hinweis: In Kindertagespflege werden hauptsächlich Kinder unter drei Jahren betreut. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend ist aber auch eine Betreuung für ältere Kinder möglich.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen