Trassenzustimmung beantragen (öffentliche Straßen innerorts)
Für Sie zuständige Stellen
Eine Trasse beschreibt abstrahiert den Verlauf von Straßen, Bahnstrecken und Kanälen oder die Wegeführungen von Ver- und Entsorgungsleitungen. Um unter, an oder über einer öffentlichen Verkehrsfläche Leitungen, Kabel, Hausanschlusskanäle oder Gleise zu verlegen, ist neben der Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (verkehrsrechtliche Anordnung) auch eine sogenannte Trassenzustimmung des zuständigen Wegebaulastträgers (Land, Landkreis, Stadt/Gemeinde) erforderlich.
Eine Trassenzustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde brauchen Sie für die Herstellung, Erneuerung oder Änderung von
- Anlagen und Leitungen zum Zweck der öffentlichen Versorgung (Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme, Fernkälte),
- Anlagen und Leitungen der Entsorgung (Abwasser),
- Anlagen und Leitungen zum Zweck der Entwässerung,
- Telekommunikationslinien,
- Betriebsanlagen des örtlichen ÖPNV.
Die Trassenzustimmung gilt gemeinhin als Vorbescheid für die Erlaubnis zur Aufgrabung des öffentlichen Straßenraumes (Aufgrabungsgenehmigung).