Fundsachen
Übersicht der derzeit im Fundbüro abgegebenen und aufbewahrten Sachen. Bitte beachten Sie, dass wir eine Fundsache nur herausgeben können, wenn diese Ihrer genauen Beschreibung entspricht. Zur Identifizierung von Fundschlüsseln müssen identische Ersatzschlüssel vorgelegt werden.
Aktuell sind folgende Fundsachen aufgenommen und bisher verwahrt worden:
- Fund-Nr: 40-2024 Pkw-Zündschlüssel der Marke Peugeot, Fundtag: 06.11.2024
- Fund-Nr: 38-2024 26″-Damen-E-Bike ALUREX, schwarz, Fundtag: 24.10.2024
- Fund-Nr: 37-2024 Zylinderschlüssel, Fundtag: 21.10.2024
- Fund-Nr: 36-2024 Smartphone Samsung, weiß, Fundtag: 16.10.2024
- Fund-Nr: 34-2024 28″-Damenfahrrad Mars Comfort, lila, Fundtag: 23.09.2024
- Fund-Nr: 33-2024 I-Phone 4, Modell A1332, schwarz: 15.09.2024
- Fund-Nr: 32-2024 blauer Taschen-Regenschirm, Fundtag: 15.09.2024
- Fund-Nr: 31-2024 braunes Hörgerät, Hersteller unbekannt, Fundtag: 15.09.2024
- Fund-Nr: 29-2024 28″-Damen-Citybike, Alu-Rex Sport Line, schwarz, Fundtag: 15.09.2024
- Fund-Nr: 27-2024 Zylinderschlüssel AXA, Fundtag: 06.09.2024
- Fund-Nr: 25-2024 Fahrradschlossschlüssel, Fundtag: 06.08.2024
- Fund-Nr: 24-2024 Brille mit Schnappverschluss, schwarz-rot, Fundtag: 29.07.2024
- Fund-Nr: 21-2024 26″-Mountainbike Mifa, silbergrau, Fundtag: 27.06.2024
- Fund-Nr: 20-2024 26″-Damen-Cityfahrrad Sprix Fashion Line, lila, Fundtag: 27.06.2024
- Fund-Nr: 19-2024 27,5″ Mountainbike Rockrider ST 100, rot-schwarz, Fundtag: 24.06.2024
- Fund-Nr: 18-2024 28″-E-Bike Three Phase One, schwarz, Fundtag: 24.06.2024
Sie haben etwas gefunden – Und was nun?
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt und den Verlierer oder den Eigentümer nicht kennt, muss diesen Fund unverzüglich bei dem für den Fundort zuständigen Fundbüro bzw. der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden. Ist die Sache weniger als 10 Euro wert, darf der Gegenstand behalten werden.
Die gefundenen Gegenstände werden bis zur Übergabe an den rechtmäßigen Eigentümer beim Fundbüro verwahrt.
Sollte sich der Verlierer oder Eigentümer des Gegenstandes innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe des Fundgegenstandes nicht beim Fundbüro gemeldet haben, bzw. nicht ermittelt worden sein, so kann der Finder gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr das Eigentum an der Sache erwerben.
Falls in bzw. an den abgegebenen Fundsachen Hinweise vorhanden sind, die auf den rechtmäßigen Eigentümer schließen lassen, werden diese von uns schriftlich über den Fund benachrichtigt.
Wenn Sie Ihr Eigentum an einer der aufgeführten Fundsachen anmelden möchten, bitten wir Sie, uns dies unter Angabe der jeweiligen Fundnummer mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass wir eine Fundsache nur herausgeben können, wenn diese Ihrer genauen Beschreibung entspricht.
Zur Identifizierung von Fundschlüsseln müssen identische Ersatzschlüssel vorgelegt werden.