Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Martin Darweger
SB Einwohnermeldewesen
Telefon: 034291 414 23
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Francis Klingner
SB Einwohnermeldewesen
Telefon: 034291 414 24
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Ändert sich Ihre Adresse, müssen Sie diese auch die im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ändern lassen.
Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können. Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Adresse auf diesen Dokumenten ändern lassen.
- Die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.
- Die Adresse auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich in der Ausländerbehörde am neuen Wohnsitz ändern lassen.
Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre Meldebestätigung vorlegen.
