Aufgrabungsgenehmigung beantragen (öffentliche Verkehrsflächen innerorts)

Für Sie zuständige Stellen

Möchten Sie neue Leitungen zum Beispiel für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen oder Leitungen reparieren und dazu öffentliche Straßen, Wege oder Plätze aufgraben, muss dem die örtlich zuständige Behörde zustimmen.

Aufgrabungen im öffentlichen Bereich werden notwendig beispielsweise bei

  • Reparaturarbeiten an bestehenden Leitungen,
  • Umbau oder Verlegung bestehender Leitungen,
  • der Errichtung neuer Anlagen,
  • der Herstellung neuer Anschlüsse.