Hundesteuer - Anmeldung der Hundehaltung
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Dana Kruschwitz
SB Kasse, Steuern und Abgaben
Telefon: 034291 414 19
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Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.
Voraussetzungen
- Sie sind Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes.
- Wer als Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes gilt, ist in der Hundesteuersatzung der Stadt oder Gemeinde geregelt.
Verfahrensablauf
Sie können die Anmeldung Ihres Hundes je nach Regelung der betreffenden Stadt oder Gemeinde persönlich, schriftlich oder online (siehe —> Onlineantrag) vornehmen.
Online-Antrag
- Melden Sie sich am Servicekonto im Amt24 an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
- Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Anmeldung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Schriftlicher Antrag
- Sofern ein Anmeldeformular verfügbar ist, beziehen Sie dies über Amt24 (siehe —> Formulare und weitere Angebote) oder über den eigenen Internetauftritt der Kommune, bei der sie den Hund anmelden möchten. Ist kein Formular verfügbar, besteht die Möglichkeit der formlosen Anmeldung.
- Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular bzw. die formlose Anmeldung mit den ggf. erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Behörde ein. Eine elektronische Übersendung ist in der Regel möglich.
Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde können Sie die Anmeldung auch persönlich bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde vornehmen.
Antragsbearbeitung
Nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Bescheid über die zu zahlende Hundesteuer und eine Hundesteuermarke.
Erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Stadt oder Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten (Gebühren)
Die Steuer beträgt jährlich
- für den ersten Hund 80,00 €
- für den zweiten und jeden weiteren Hund 110,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Von der Steuer befreit sind z.B.
- Blindenhunde,
- Diensthunde
- Herdengebrauchshunde sowie
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern
Die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung sind in den §§ 6 bis 8 der Hundesteuersatzung geregelt.
Die Anzeigepflichten sind in §12 der Hundesteuersatzung geregelt.
Rechtsgrundlage
- § 2 Absatz 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde)
- § 7 Absatz 2 SächsKAG – Gemeindesteuern
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid (Näheres im Bescheid)