Melderegister, einfache Auskunft beantragen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Martin Darweger
SB Einwohnermeldewesen
Telefon: 034291 414 23
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Francis Klingner
SB Einwohnermeldewesen
Telefon: 034291 414 24
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Antrag auf Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nach § 44 Bundesmeldegesetz
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.