Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)
Für Sie zuständige Stellen
Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (durch Heirat oder Scheidung), sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis unverzüglich bei der Ausweisbehörde vorzulegen. Durch Ihren alten Namen hat Ihr Ausweis eine nicht mehr zutreffende Eintragung und ist deshalb ungültig geworden.
Achtung! Legen Sie den ungültig gewordenen Ausweis nicht unverzüglich der Ausweisbehörde vor, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Möchten Sie sofort nach der Eheschließung ins Ausland verreisen oder die Online-Ausweisfunktion nutzen, können Sie bereits nach Anmeldung der Eheschließung den Personalausweis beantragen, der auf Ihren künftigen Familiennamen ausgestellt wird. Dazu benötigen Sie die Bescheinigung des Standesamtes. Die Beantragung ist frühestens acht Wochen vor der Eheschließung möglich. Nach der Eheschließung können Sie den Ausweis unter Vorlage der Heiratsurkunde abholen.
Hinweis: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen, können Sie zugleich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar ausgestellt und ist bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückzugeben.
