Wohngeld beantragen

Für Sie zuständige Stellen

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Mit dem Wohngeld soll Haushalten geholfen werden, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Wohngeld können Mieterhaushalte und Haushalte, die im selbst genutzten Wohneigentum leben, auf Antrag erhalten.

Den Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum tragen Bund und Land gemeinsam.

Ob ein Haushalt Wohngeld in Anspruch nehmen kann und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung

Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt.

Mietzuschuss

  • Mieter*
  • Untermieter
  • Nutzungsberechtigter von Wohnraum
  • Bewohner einer Wohnung im selbstgenutzten Mehrfamilienhaus

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Lastenzuschuss

  • Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Daneben können Bewohner eines Senioren- oder Pflegeheimes, die dort dauerhaft untergebracht sind, Wohngeld für Heimbewohner beantragen.

Bildungspaket

Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden und für die gleichzeitig Kindergeld gezahlt wird, können bei der zuständigen Stelle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.

Wohngeld-Plus-Gesetz

Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist seit Januar 2023 in Kraft. Weitaus mehr Haushalte als bisher haben damit Anspruch auf diese Leistung. Das führt zu einer erheblichen Verzögerung bei der Bearbeitung neu gestellter Anträge. Bitte sehen Sie möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Ihre Wohngeldbehörde wird sich bemühen, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Hinweis: Bitte geben Sie unter "Ort angeben" die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts an.